Diese Urkunden-Kopie ist aus der Zeit von 1125 bis 1137.
Auch hier handelt es sich um ein Verzeichnis von Abgaben, die sich für die
Halverscheider auf Geldwert und Dienstleistung beziehen.
Interessant ist die zweimalige Erwähnung von Halverscheid.
Es werden Brutherco und Wennico aufgeführt, das kann bedeuten, dass vormals
nur ein Freigut auf Halverscheid bestand. Im Laufe der Jahrhunderte wegen
Familienzuwachs dann eine Absplittung erfolgte.
Bei der weiteren Forschung, in Urkunden ab 1554 und 1558
und ab Einführung der Kirchenbücher nach dem 30jährigen
Krieg, bestätigt sich diese Vermutung.
Ab dieser Zeit ist nämlich die Rede von
daroben zu Halverscheid
hiuten oder auch unten zu Halverscheid
Der Name Halverscheid wird in den Zeilen 5/6 und 12
erwähnt, und zwar zusätzlich mit den (Vornamen?) Brutherco
und Wennico.
Text der Zeile 5
De Haluerscethe Wenniko XIII. d. et ob. et predictum seruitium
das heißt wörtlich
Von/aus Halverscheid Wenniko 13 Denare und Obulus und vorgenannter Dienst
in Zeile 6 heißt es
De eadem uilla Brutherco similiter
Von/aus gleicher Bauernschaft Brutherco dasselbe / desgleichen
in Zeile 12 heißt es
De Haluerscethe Wennico post III annos VIII d. et serv.
Von /aus Halverscheid Wennico nach 3 Jahren 8 Denare u. Dienstleistung
Frei übersetzt heißt der Text der Zeilen 5, 6 und 12
Der Halverscheider Wenniko zahlt 13 Denare und 1 Pfennig und leistet bei
Bedarf die vorgeschriebene Dienstleistung
aus gleicher Bauernschaft hat der Brutherco dieselben Abgaben und Dienstleistung
Der Halverscheider Wennico zahlt nach 3 Jahren 8 Denare und leistet die
vorgeschriebene Dienstleistung
Bauernschaft kann auch Hinweis auf mehr als zwei Höfe sein (siehe Definition Seite 36 unten)
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