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Diese Urkunden-Kopie ist aus der Zeit von 1125 bis 1137.

Auch hier handelt es sich um ein Verzeichnis von Abgaben, die sich für die Halverscheider auf Geldwert und Dienstleistung beziehen. Interessant ist die zweimalige Erwähnung von Halverscheid.
Es werden Brutherco und Wennico aufgeführt, das kann bedeuten, dass vormals nur ein Freigut auf Halverscheid bestand. Im Laufe der Jahrhunderte wegen Familienzuwachs dann eine Absplittung erfolgte.

Bei der weiteren Forschung, in Urkunden ab 1554 und 1558 und ab Einführung der Kirchenbücher nach dem 30jährigen Krieg, bestätigt sich diese Vermutung. Ab dieser Zeit ist nämlich die Rede von

daroben zu Halverscheid
hiuten oder auch unten zu Halverscheid

Der Name Halverscheid wird in den Zeilen 5/6 und 12 erwähnt, und zwar zusätzlich mit den (Vornamen?) Brutherco und Wennico. 

Text der Zeile 5

De Haluerscethe Wenniko XIII. d. et ob. et predictum seruitium

das heißt wörtlich
Von/aus Halverscheid Wenniko 13 Denare und Obulus und vorgenannter Dienst

in Zeile 6 heißt es

De eadem uilla Brutherco similiter

Von/aus gleicher Bauernschaft Brutherco dasselbe / desgleichen

in Zeile 12 heißt es

De Haluerscethe Wennico post III annos VIII d. et serv.

Von /aus Halverscheid Wennico nach 3 Jahren 8 Denare u. Dienstleistung

Frei übersetzt heißt der Text der Zeilen 5, 6 und 12

Der Halverscheider Wenniko zahlt 13 Denare und 1 Pfennig und leistet bei Bedarf die vorgeschriebene Dienstleistung
aus gleicher Bauernschaft hat der Brutherco dieselben Abgaben und Dienstleistung
Der Halverscheider Wennico zahlt nach 3 Jahren 8 Denare und leistet die vorgeschriebene Dienstleistung
Bauernschaft kann auch Hinweis auf mehr als zwei Höfe sein (siehe Definition Seite 36 unten)