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Heberegister über allgemeine Türkensteuer


Auch wenn sich Halver seit 1969 „Stadt“ nennen darf, der ländliche Charakter in den Außenbereichen ist geblieben.                    Halverscheid im Jahre 1954


Das Heberegister über die allgemeine Türkensteuer, wie sie im Jahr 1557 im Kirchspiel Halver erhoben wurde,
befindet sich als Original im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand:  Jülich-Berg III, Nr. 7, Bl. 110/115.

Im „Märker“ 1954, Heft 4, hat D.Pälmer darüber berichtet.
Wie bei allen meinen familienkundlichen Forschungen, so auch hier, greife ich auf die Originale zurück und beschränke mich dabei auf die wesentlichen „Belege“.

Neben den Bauerschaften des Kirchspiels Halver, wie

        Brünninghauser Buyrschaft
        Bergfelder Buyrschaft
        Bummerder Buyrschaft
        Oitmaringhauser Buyrschaft
        Halversche (Halverscheider) Buyrschaft
        Dorp-Buyrschaft
        sind auch die
        Bergische im Kerspel Halver
        aufgelistet.

Unter diesen etwa einhundert erwähnten Bergischen befindet sich kein Halverscheid, für mich der endgültige Beweis, daß die Halverscheider von Halverscheid Märkische waren.
Aus einem weiteren Hinweis läßt sich vorerst schließen, daß Halverscheid sich noch voll im Besitz der Sippe Halverscheid befand, da außer den genannten

        Herman to Halverschedt
        Gotschalck dabey
        Johan ibidem   und
        Hensken daselbst

keine anderen Besitzer aufgeführt sind, und die Geschichte des 30 jährigen Krieges zeigt, daß erst danach Splittungen der Güter vorgenommen wurden.
In der Folge habe ich nur die Halversche (Halverscheider)
Bauerschaft, die Bestätigungsurkunde der Sammlung und
Summe der sechs Bauerschaften und die der Märkischen im Kirchspiel Halver abgebildet.
Bei der Arbeit und Auflistung der Bauerschaften des Kirchspiels fiel mir auf, daß um 1557 eine Bauerschaft fehlte, die im Jahre 1705 bei der Nennung der kontribuablen Güter genannt wird.
Es ist die Bauerschaft Öckinghausen.
Offensichtlich hat man in der Zeit zwischen 1557 und 1705 eine andere Bauerschafteinteilung vorgenommen.
Die Halversche wurde annulliert und durch die Öckinghauser Bauerschaft ersetzt.
Eine Erklärung könnte das unterschiedliche Anwachsen der Ortschaften sein.

Die angesammelte Summe der fünf Bauerschaften wird durch nebenstehende Urkunde wie folgt bestätigt:

     
02# Summa summaris 2½ hundert und
7 ggl. Davon komt meinen
gnädigen fürsten 220 ggl 2 ß
4 p, up die schrieverei tho
Altena ans Herren Hauß geschenkt
                                       1 ggl
Bleibt dem allgemeinen Kerspel
der Merkischen ohngerechnet und Fries-
geldes 26 ggl 6½ ß 2 d
thom upbörn, therungh und ander
Notturft.

       


03 Kerstien daselbst . . . . . . . . . . .  3 ohrt
Jacobs erven ibidem . . . . . . . . .  2 ggl 1 ohrt
Henskens ibidem . . . . . . . . . . . . 2 ½ ggl
Im Loe . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3 ggl



Halversche Buyrschaft

Tho Schalcksmollen . . . . . . . . .     3 ggl
Peter tho Uppe Kuhling . . . . . .      3 ½ ggl
Herman tho Halverschedt . . . . .     5 ggl
Goschalck dabey . . . . . . . . . . . .  4 ggl
Johan ibidem . . . . . . . . . . . . . . .  3 ggl
Hensken daselbst . . . . . . . . . . . .  2 ggl
die Rademacher . . . . . . . . . . . . .  3 ggl
Tom Putte . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 ohrt 
Greithe tho Karthausen . . . . . . . .  ½ ggl
Henrich tho Steinbach . . . . . . . . . 2 ½ ggl
Kerstien tho Karthausen . . . . . . .  ½ ggl
Herman aldaer . . . . . . . . . . . . . . . 2 ½ ggl
der Müller daselbst . . . . . . . . . . .  1 ggl
Hensken tom Cleve . . . . . . . . . . .  1 ½ ggl
Johan ibidem . . . . . . . . . . . . . . . .
Dierich tho Ockinghausen . . . . . . 1 ohrt
Ton Husen . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1 ohrt
Tom Nienhuß . . . . . . . . . . . . . . . . 1 ohrt
Ton Linden . . . . . . . . . . . . . . . . . . ½ ggl
Tom Mesenholle . . . . . . . . . . . . . . 1 ½ ggl

Dorp-Buyrschaft

Tom alden Langesche . . . . . . . . . . 1 ohrt


       
04 Beilage Nr. 7


Heberegister Märkisch
und Bergischen Kirchspiels
Halvern von Anno
1557





Ao nach Christi Geburt MD
LVII (1557) die negstfolgende Woche
nach Epiphaniae ist uf meines gnädigst.
Fürsten und Herrn, Hertog to Cleve
Gülig und Bergh gnedigen bevelich 
der fur lenst uf dem negst zu Regens-
pfurgh gehalten Reichstag eingewilligten
allgemeinen Türkenstewer quota des
Amts Altena, nemlich Zwey Tausend
Siebenderhalb Hundert (2650) ggl uff negst
kunftige Lichtmeß itzigen Jahr halb
zum ersten Termin mit so viel
bescheiden Dahler oder XXVI ß vor
jeden Dahler zu bezahlen, in die Kerspele
verdelt und daselbst mit möglicher
Verschonung der armen ausgesetzt in
aller maßen wie hernach angezeiget.
Item die zweite termin und ubrige
Rest ußbezahlet Ao 1559 uff
paschen ungefährlich.