Website
Die Themen
|
Heberegister
über allgemeine Türkensteuer
Auch wenn sich Halver seit 1969 „Stadt“
nennen darf, der ländliche Charakter in den
Außenbereichen
ist geblieben.
Halverscheid im Jahre 1954
Das Heberegister über die allgemeine Türkensteuer,
wie sie im Jahr 1557 im Kirchspiel Halver erhoben wurde,
befindet sich als Original im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf,
Bestand: Jülich-Berg III, Nr. 7, Bl. 110/115.
Im „Märker“ 1954, Heft 4, hat
D.Pälmer darüber berichtet.
Wie bei allen meinen familienkundlichen Forschungen, so auch hier,
greife ich auf die Originale zurück und beschränke
mich dabei
auf die wesentlichen „Belege“.
Neben den Bauerschaften des Kirchspiels Halver, wie
Brünninghauser Buyrschaft
Bergfelder Buyrschaft
Bummerder
Buyrschaft
Oitmaringhauser Buyrschaft
Halversche (Halverscheider) Buyrschaft
Dorp-Buyrschaft
sind auch
die
Bergische
im Kerspel Halver
aufgelistet.
Unter diesen etwa einhundert erwähnten Bergischen befindet
sich
kein Halverscheid, für mich der endgültige Beweis,
daß
die Halverscheider von Halverscheid Märkische waren.
Aus einem weiteren Hinweis läßt sich vorerst
schließen, daß Halverscheid sich noch voll im
Besitz der
Sippe Halverscheid befand, da außer den genannten
Herman to
Halverschedt
Gotschalck dabey
Johan
ibidem und
Hensken
daselbst
keine anderen Besitzer aufgeführt sind, und die Geschichte des
30
jährigen Krieges zeigt, daß erst danach Splittungen
der
Güter vorgenommen wurden.
In der Folge habe ich nur die Halversche (Halverscheider)
Bauerschaft, die Bestätigungsurkunde der Sammlung und
Summe der sechs Bauerschaften und die der Märkischen im
Kirchspiel Halver abgebildet.
Bei der Arbeit und Auflistung der Bauerschaften des Kirchspiels fiel
mir auf, daß um 1557 eine Bauerschaft fehlte, die im Jahre
1705
bei der Nennung der kontribuablen Güter genannt wird.
Es ist die Bauerschaft Öckinghausen.
Offensichtlich hat man in der Zeit zwischen 1557 und 1705 eine andere
Bauerschafteinteilung vorgenommen.
Die Halversche wurde annulliert und durch die Öckinghauser
Bauerschaft ersetzt.
Eine Erklärung könnte das unterschiedliche Anwachsen
der Ortschaften sein.
Die angesammelte Summe der fünf Bauerschaften wird durch
nebenstehende Urkunde wie folgt bestätigt:
|
Summa
summaris 2½ hundert und
7 ggl.
Davon komt meinen
gnädigen fürsten 220 ggl 2 ß
4 p, up
die schrieverei tho
Altena
ans Herren Hauß geschenkt
1 ggl
Bleibt
dem allgemeinen Kerspel
der
Merkischen ohngerechnet und Fries-
geldes 26
ggl 6½ ß 2 d
thom
upbörn, therungh und ander
Notturft. |
|
Kerstien daselbst . . . . .
. . . . . . 3 ohrt
Jacobs
erven ibidem . . . . . . . . . 2 ggl 1 ohrt
Henskens
ibidem . . . . . . . . . . . . 2 ½ ggl
Im Loe .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 3 ggl
Halversche Buyrschaft
Tho
Schalcksmollen . . . . . . . . . 3 ggl
Peter tho
Uppe Kuhling . . . . . . 3
½ ggl
Herman
tho Halverschedt . . . . . 5 ggl
Goschalck
dabey . . . . . . . . . . . . 4 ggl
Johan
ibidem . . . . . . . . . . . . . . . 3 ggl
Hensken
daselbst . . . . . . . . . . . . 2 ggl
die
Rademacher . . . . . . . . . . . . . 3 ggl
Tom Putte
. . . . . . . . . . . . . . . . . 1 ohrt
Greithe
tho Karthausen . . . . . . . . ½ ggl
Henrich
tho Steinbach . . . . . . . . . 2 ½ ggl
Kerstien
tho Karthausen . . . . . . . ½ ggl
Herman
aldaer . . . . . . . . . . . . . . . 2 ½ ggl
der
Müller daselbst . . . . . . . . . . . 1 ggl
Hensken
tom Cleve . . . . . . . . . . . 1 ½ ggl
Johan
ibidem . . . . . . . . . . . . . . . .
Dierich
tho Ockinghausen . . . . . . 1 ohrt
Ton Husen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 ohrt
Tom
Nienhuß . . . . . . . . . . . . . . . . 1 ohrt
Ton
Linden . . . . . . . . . . . . . . . . . . ½ ggl
Tom
Mesenholle . . . . . . . . . . . . . . 1 ½ ggl
Dorp-Buyrschaft
Tom alden Langesche . . . .
. . . . . . 1 ohrt |
|
Beilage Nr. 7
Heberegister Märkisch
und Bergischen Kirchspiels
Halvern von Anno
1557
Ao nach
Christi Geburt MD
LVII
(1557) die negstfolgende Woche
nach
Epiphaniae ist uf meines gnädigst.
Fürsten und Herrn, Hertog to Cleve
Gülig und Bergh gnedigen bevelich
der fur
lenst uf dem negst zu Regens-
pfurgh
gehalten Reichstag eingewilligten
allgemeinen Türkenstewer quota des
Amts
Altena, nemlich Zwey Tausend
Siebenderhalb Hundert (2650) ggl uff negst
kunftige Lichtmeß itzigen Jahr halb
zum ersten Termin mit so viel
bescheiden Dahler oder XXVI ß vor
jeden Dahler zu bezahlen, in die Kerspele
verdelt und daselbst mit möglicher
Verschonung der armen ausgesetzt in
aller maßen wie hernach angezeiget.
Item die zweite termin und ubrige
Rest ußbezahlet Ao 1559 uff
paschen ungefährlich.
|
|
|